Beitragsordnung
— Romy Weinhold
Beitragsordnung des TC Weimar 1912 e.V.
vom 1. Januar 2024, geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 3. März 2023
Allgemeines
Jedes Mitglied ist zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages, der Umlage und der Gebühren verpflichtet.
§ 1 Mitgliedsbeitrag
1.1 Beitragsklassen
Mitglied | Beitrag | Umlage | Aufnahmegebühr | |
---|---|---|---|---|
Einzelmitgliedschaft | ||||
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre* | 65 € | bis 15 | befreit | 25 € |
ab 16 | 50 € | |||
Erwachsene | 210 € | 50 € | 80 € | |
Ehrenmitglieder | betragsfrei | befreit | befreit | |
Familien** (zwei Erwachsene mit Kindern bis 18 Jahre oder ohne Kinder) |
||||
Erster Erwachsener | 350 € | 50 € | 80 € (≤ 120 €) | |
Zweiter Erwachsener | beitragsfrei | 50 € | 80 € (≤ 120 €) | |
Jedes Kind / Jugendlicher | beitragsfrei | bis 15 | befreit | 25 € (≤ 120 €) |
ab 16 | 50 € | |||
Alleinerziehende | ||||
Erwachsener | 300 € | 50 € | 80 € (≤ 120 €) | |
Jedes Kind / Jugendlicher | beitragsfrei | bis 15 | befreit | 25 € (≤ 120 €) |
ab 16 | 50 € | |||
Reduzierte Einzelmitgliedschaft | ||||
Schüler Ü18, Azubis, Studenten, Freiwilligendienste | 100 € | 50 € | 50 € | |
Ruheständler, Sozialleistungsempfänger und Schwerbeschädigte | 160 € | bis 69 | 50 € | 50 € |
ab 70 | befreit | |||
Fördernde Mitglieder (ruhende Mitgliedschaft ohne Spielberechtigung) | 40 € | befreit | befreit |
* Alle Mitglieder, die zum 31. Dezember des Vorjahres das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben.
** Die einzelnen Mitglieder der Beitragsklassen Familien und Alleinerziehende sind eigenständige Mitglieder des Vereins. Mit Erreichen des 18.
Lebensjahres erlangt das Mitglied automatisch eine andere Beitragsklasse. Voraussetzung ist der gemeinsame Wohnsitz der Mitglieder.
1.2 Für die Einstufung in die Beitragsklasse ist der am 1. Januar bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
1.3 Der Beitrag wird jährlich zum 31.01. fällig.
Der Zahlungsverpflichtung kann durch fristgemäße Überweisung des Beitrages oder durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates nachgekommen werden. Kann ein Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird der Verein durch Bankgebühren (Rücklastschriften) belastet, sind diese Gebühren von dem Mitglied zu tragen.
Bei Zahlungsverzug wird bei Mahnungen eine Gebühr von 5 € pro Mahnung erhoben.
1.4 Ermäßigungen nach den Beitragsklassen Schüler Ü18, Azubis, Studenten, Freiwilligendienste, Ruheständler, Sozialleistungsempfänger und Schwerbeschädigte sind durch das Mitglied zu beantragen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ermäßigung ist nachzuweisen. Dies muss in der Regel jährlich bis zum 31. Dezember des Vorjahres in schriftlicher Form durch Vorlage von Kopien amtlicher Dokumente wie Personalausweis, Studien- oder Ausbildungsbescheinigung, Zuwendungsbescheinigung, Rentenbescheid u.ä. per E-Mail (info@tc-weimar.de) erfolgen und gilt für das folgende Mitgliedsjahr. Ohne Antrag und Nachweis gilt automatisch die Beitragsklasse Erwachsene.
1.5 Ist das Mitglied seiner Zahlungsverpflichtung zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachgekommen, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnungen im Zahlungsverzug und hat keine Spielberechtigung.
Der Verein ist berechtigt, ausstehende Zahlungen gegenüber dem Mitglied gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Die hierbei anfallenden Kosten und Gebühren hat das Mitglied zu tragen.
1.6 Ruht die Mitgliedschaft, kann sie jederzeit wieder in eine aktive Mitgliedschaft umgewandelt werden. Dabei wird ein Differenzbetrag zur jeweiligen Beitragsklasse fällig.
1.7 Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein bei Veränderungen die aktuellen Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse) und die aktuelle Bankverbindung mitzuteilen.
1.8 In begründeten Fällen entscheidet der Vorstand über individuelle Zahlungsmodalitäten.
§ 2 Gebühren
2.1 Der Verein kann für neue Mitglieder eine Aufnahmegebühr bestimmen. Die Höhe der Aufnahmegebühr für die Beitragsklassen legt der Vorstand fest.
2.2 Gebühren können sich durch Mahnungen und zusätzliche Kosten (Bankgebühren u.a.) ergeben, die durch das Mitglied zu vertreten und zu begleichen sind.
§ 3 Umlage
3.1 Der Verein erhebt eine Arbeitsumlage. Die Arbeitsumlage ist von allen aktiven Mitgliedern zu entrichten die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Der Vorstand und Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Umlage befreit.
3.2 Die Arbeitsumlage beträgt 50 € und entspricht einem Stundenäquivalent von vier Stunden. Die Umlage kann durch Beteiligung an Arbeitseinsätzen oder in Form von individuellen Arbeitsleistungen für den Verein stundenweise abgearbeitet werden. Der Vorstand kann
bestimmte Tätigkeiten als umlagebefreiend anerkennen.
3.3 Geleistete und dokumentierte Arbeitsstunden werden dem Mitglied im Dezember wieder vergütet.
§ 4 Vereinskonto
Alle Zahlungen von Mitgliedern sind ausschließlich bargeldlos zu leisten.
Zahlungsoptionen:
- Überweisung auf das Vereinskonto der
Sparkasse Mittelthüringen
IBAN: DE73 8205 1000 0301 0094 14
BIC: HELADEF1WEM - Lastschrift durch den Verein nach Erteilung eines SEPA-Mandates.