Corona im November: Schließung von Sportanlagen

Corona im November: Schließung von Sportanlagen

— Markus Görlich

Liebe Tennisfreunde,

wie ihr den Nachrichten sicherlich entnommen habt, sind in den Bund-Länder-Beratungen am Mittwoch wieder weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen worden. Im Rahmen der Konferenz wurde unter anderem auch festgelegt, den Freizeit- und Amateursportbetrieb für den Monat November auszusetzen.

Die Thüringer Landesregierung hat nunmehr die dazu erforderliche Verordnung erlassen (https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/pdf/AR-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Sie tritt ab Montag in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. November 2020. In § 6 dieser Verordnung wird der Tennissport unter Bedingungen von den absoluten Verboten ausgenommen. Danach kann auf unseren Plätzen weiter Einzel gespielt werden. Doppel sind nicht erlaubt, es sei denn, die vier Spieler stammen aus maximal zwei Haushalten.

Wir bitten dringend darum, die schon bisher geltenden Sonderbestimmungen des Vereins zum Spielbetrieb sorfältig zu beachten, insbesondere die AHA-Regeln.
Der Thüringer Tennis-Verband e.V. wird nach unseren Informationen ab Montag, dem 2. November 2020, die verbandseigene Halle zunächst schließen. Da nach der Sonderverordnung auch der Spielbetrieb in der Halle unter Einschränkungen möglich ist, müssen wir abwarten, wie der Verband darauf reagieren wird. Sobald wir mehr wissen, werden wir euch informieren.

Auch wenn wir uns darüber freuen können, dass Tennis auch unter diesen Bedinungen weiter möglich ist, bitte wir darum, den Ernst der Situation nicht zu verkennen. Es gilt die Grundlegel des § 2 der aktuellen Verordnung: „Jede Person ist angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen außer zu den Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.“

Achtet aufeinander und bleibt gesund!

Euer Vorstand