Jugendordnung

— Romy Weinhold

Zur weiteren Förderung des Tennissports für Kinder und Jugendliche des TC Weimar unter Beachtung jugendpflegerischer und jugenderzieherischer Gesichtspunkte gilt die folgende Jugendordnung:

  1. Kinder und Jugendliche im Sinne dieser Jugendordnung sind in Übereinstimmung mit der Wettkampfordnung des TTV alle Mitglieder des TC Weimar, die am 31. Dezember des Vorjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
  2. Die Interessen der Jugend des TC Weimar 1912 e.V. werden vom Jugendausschuss wahrgenommen. Diese bestehen:
    a) in allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendarbeit.
    b) In Fragen der überfachlichen und sportlichen Angelegenheiten, die die Jugend betreffen.
  3. Der Jugendausschuss besteht aus den Mannschaftsführern der Nachwuchsmannschaften und aus dem Jugendwart des TC.
  4. Der Jugendausschuss übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
    a) Die Betreuung der Jugendlichen unter Anleitung und enger Absprache mit dem Vorstand des TC.
    b) Pflege des Gemeinschaftssinnes und Förderung jugendgemäßer Geselligkeit.
    c) Mitorganisation und Kontrolle des Nachwuchstrainings und der Wettkämpfe.
  5. Der Jugendausschuss soll Verfehlungen von Jugendlichen rügen und in besonders schwerwiegenden Fällen Antrag auf Ergreifung von Disziplinarmaßnahmen beim Vorstand des TC stellen.
  6. Einmal pro Jahr ruft der Jugendausschuss unter Vorsitz des Jugendwartes eine Jugendversammlung ein. Hier erfolgen die Berichte über die geleistete Arbeit im abgelaufenen Jahr. Der Termin für die Jugendversammlung wird vom Jugendausschuss in Absprache mit dem Vorstand festgelegt und über die Vereinshomepage (Terminkalender & Nachwuchsförderungsseite) sowie durch die Nachwuchsmannschaftsführer bekannt gegeben.
  7. Die Jugendordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09.12.2006 in Kraft.