Beitragsordnung

— Romy Weinhold

Beitragsordnung des TC Weimar 1912 e.V.

Gültig ab 1. Januar 2025, geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 2. Dezember 2024.

Jedes Mitglied, ausgenommen Ehrenmitglieder, ist zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages, der Umlage und der Gebühren (kurz: Beitrag) verpflichtet.

§ 1 Mitgliedsbeitrag

1.1 Beitragsklassen

Mitglied Beitrag Aufnahmegebühr
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre* 75 € 25 €
Erwachsene (19 bis 25 Jahre)* 150 € 50 €
Erwachsene (26 bis 66 Jahre)* 225 € 80 €
Senior (ab 67 Jahre) 170 € 50 €
Passiv (Mitglieder auf Antrag / Vorübergehender Status ohne Spielberechtigung) 50 € 80 €

* Alle Mitglieder, die zum 31. Dezember des Vorjahres das 18./25./66. Lebensjahr nicht vollendet haben.

1.2 Für die Einstufung in die Beitragsklasse ist der am 1. Januar bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

1.3 Der Beitrag wird jährlich zum 31.01. fällig. Der Zahlungsverpflichtung kann durch fristgemäße Überweisung des Beitrages oder durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates nachgekommen werden. Kann ein Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird der Verein durch Bankgebühren (Rücklastschriften) belastet, sind diese Gebühren von dem Mitglied zu tragen. Bei Zahlungsverzug wird bei Mahnungen eine Gebühr von 5 € pro Mahnung erhoben.

1.4 Ist das Mitglied seiner Zahlungsverpflichtung zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachgekommen, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnungen im Zahlungsverzug und hat keine Spielberechtigung. Der Verein ist berechtigt, ausstehende Zahlungen gegenüber dem Mitglied gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Die hierbei anfallenden Kosten und Gebühren hat das Mitglied zu tragen.

1.5 Die Passive/Ruhende Mitgliedschaft der Beitragsklasse P kann jederzeit wieder in eine aktive Mitgliedschaft umgewandelt werden. Dabei wird ein Differenzbetrag zur jeweiligen Beitragsklasse fällig.

1.6 Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen seiner Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, e-Mailadresse) und Bankverbindung mitzuteilen.

1.7 In begründeten Fällen entscheidet der Vorstand über individuelle Zahlungsmodalitäten.

§ 2 Gebühren

2.1 Der Verein kann für neue Mitglieder eine Aufnahmegebühr bestimmen. Die Höhe der Aufnahmegebühr für die Beitragsklassen legt der Vorstand fest.

2.2 Gebühren können sich durch Mahnungen und zusätzliche Kosten (Bankgebühren u.a.) ergeben, die durch das Mitglied zu vertreten und zu begleichen sind.

§ 3 Umlage

Eine Arbeitsumlage wird nicht erhoben.

§ 4 Vereinskonto

Alle Zahlungen von Mitgliedern sind ausschließlich bargeldlos zu leisten.
Zahlungsoptionen:

  • Überweisung auf das Vereinskonto der
    Sparkasse Mittelthüringen
    IBAN: DE73 8205 1000 0301 0094 14
    BIC: HELADEF1WEM
  • Lastschrift durch den Verein nach Erteilung eines SEPA-Mandates.