Beitragsordnung
— Romy Weinhold
Beitragsordnung des TC Weimar 1912 e.V.
vom 27. November 2014, geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27. Februar 2017
Allgemeines
Zur Deckung der Betriebs- und Verwaltungskosten des Sportbetriebes und zur Bildung zweckgebundener Rücklagen erhebt der Tennisclub Weimar 1912 e. V. Beiträge, Gebühren und Umlagen von den Mitgliedern.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Der Vorstand legt im Allgemeinen die Umlagen und Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Beitragsklasse | Beitragshöhe |
---|---|
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 65 € |
Erwachsene über 18 Jahre | 210 € |
Ehrenmitglieder | frei |
Ehepaare/Lebensgemeinschaften/Familien* (zwei Erwachsene mit Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre oder ohne) |
350 € |
Vater oder Mutter mit Kindern* (ein Erwachsener mit Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre) |
300 € |
Schüler über 18 Jahre, Azubis, Studenten, FsJ | 100 € |
Rentner, Pensionäre, Empfänger staatlicher Unterstützung (ALG I/II) | 160 € |
Fördernde Mitglieder (ruhende Mitgliedschaft)*** | 40 € |
- Die Mitgliedsbeiträge juristischer Personen sind gesondert zu vereinbaren.
- Für die Beitragshöhe ist der am 1.1. bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 04 – 07 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden**. Dies muss bis zum 31.12. des Vorjahres geschehen und gilt dann ab dem folgenden Mitgliedsjahr. Nachträgliche Meldungen werden dann für das darauffolgende Jahr berücksichtigt. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 04 – 07. Erfolgt dies nicht bis zur Beitragserhebung sind gegebenenfalls Nachzahlungen auch rückwirkend fällig.
- In begründeten Fällen entscheidet der Vorstand über individuelle Beitragsreduzierungen oder Ratenzahlungen.
- Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Thüringen e.V.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.03. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
- Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
- Jedes Mitglied ist verpflichtet Änderungen der Kontonummer, den Wechsel des Bankinstitutes sowie Änderungen der Anschrift mitzuteilen.
- Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird der Verein durch Bankgebühren (Rücklastschriften) belastet, sind diese Gebühren von dem Mitglied zu tragen.
- Ist der Jahresbeitrag zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht beim Verein eingegangen, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnungen im Zahlungsverzug und hat keine Spielberechtigung. Im Übrigen ist der Verein berechtigt, ausstehende Beitragsforderungen gegenüber dem Mitglied gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Die hierbei anfallenden Kosten und Gebühren hat das Mitglied zu tragen.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5 € pro Mahnung erhoben.
- Hat das Mitglied den Termin zur Beitragszahlung trotz Mahnungen unbegründet länger als 6 Monate überschritten, erlischt seine Mitgliedschaft entsprechend der Satzung des TC Weimar. Hiervon unberührt bleibt die Zahlungsverpflichtung für den Mitgliedsbeitrag.
- Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 15.07. erfolgt in dem Eintrittsjahr eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
*Die Familienmitgliedschaft ist eine Sonderform der Beitragsgestaltung (Rabatt) und keine Mitgliedschaftsform. D.h. die einzelnen Mitglieder der Familie sind eigenständig Mitglied des Vereins. Lediglich das Beitragsaufkommen der Familienmitglieder wird günstiger gestaltet. Die Anzahl der Familienmitglieder ist unbegrenzt. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird das Mitglied volljährig und erlangt einen anderen Mitgliedsstatus.
**Als Nachweise kommen wahlweise in Betracht bei Eltern:
- Geburtsurkunde bzw. internationale Geburtsurkunde (Mehrsprachige Auszüge aus Personenstandsbüchern)
- Adoptionsurkunde
- Kindergeldbescheid der Familienkasse
- Einkommensteuerbescheid (Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages)
- Lohnsteuerkarte (Eintrag eines Kinderfreibetrages)
- bei Ehepaaren, eingetragenen und nichteheliche Lebensgemeinschaften:
- Heiratsurkunde bzw. Nachweis über die Eintragung einer Lebenspartnerschaft oder eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder einer anderen für Personenstandsangelegenheiten zuständigen Behörde oder Dienststelle über den gemeinsamen Wohnsitz
- bei Empfänger staatlicher Unterstützung (ALG I/II)
- aktueller Bewilligungsbescheid/Bescheinigung der Behörde über den Bezug von staatlicher Unterstützung (SGB XII)
- bei allen anderen entsprechende Ausweise oder Verträge.
- Alle Nachweise für die Beantragung der Beitragsreduzierung können auch Kopien per Mail an den Vorstand gesendet werden.
***Diese Mitgliedschaft ist ohne Spielberechtigung.
§ 4 Gebühren
- Für die Nutzung der Tennisplätze (Freigelände) von Nichtmitgliedern werden für 90 Minuten für eine Platzhälfte 10 € und für den gesamten Platz 20 € fällig.
- Für zusätzliche Sportangebote wie z. B. Turniere können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
§ 5 Umlagen
- Es wird eine Arbeitsumlage in Höhe von 40.- € erhoben. Die Arbeitsumlage ist von allen aktiven Mitgliedern zu entrichten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Vorstand und Mitglieder, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Umlage befreit.
- Sie wird erstmals für das Jahr 2018 im Voraus zusammen mit den Mitgliedsbeiträgen erhoben bzw. eingezogen.
- Die Umlage kann in Form von Arbeitsstunden zugunsten des Clubs abgearbeitet werden und wird mit 10,00 € je Stunde verrechnet. Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand, einen Katalog der Leistungen festzustellen, mit deren Erbringung die Umlage abgearbeitet werden kann.
- Geleistete Arbeitsstunden werden vom Technikwart erfasst. Im Dezember eines jeden Jahres erfolgt eine Abrechnung durch den Schatzmeister.
§ 6 Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung
- Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch den Vorstand bzw. vom Vorstand Beauftragte.
- Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten erfolgt nur für eigene Vereinszwecke.
§ 6 Vereinskonto
Bank Sparkasse Mittelthüringen
IBAN: DE73 8205 1000 0301 0094 14
BIC: HELADEF1WEM
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.